Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kranzberg; Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (Scoping)


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 30.05.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 8. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 30.05.2017 ö Beschliessend 5

Sachverhalt

Der Gemeinderat Kranzberg hat im Juni 2015 die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan für das Gemeindegebiet beschlossen. Im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird den Trägern öffentlicher Belange und somit auch der Gemeinde Allershausen Gelegenheit gegeben, zu dem Vorentwurf Stellung zu nehmen.

Der Beschlussvorlage sind auszugweise die Begründung sowie der Übersichtsplan beigefügt. Die kompletten Unterlagen können ggf. im Rathaus eingesehen werden.

Belange der Gemeinde Allershausen werden durch die Erweiterung des "Gewerbeparks" um 11,8 ha betroffen. Der Begründung ist zu entnehmen, dass die verkehrsmäßige Anbindung des Gewerbeparks über eine Brücke am Wasserwerk und die Kreisstraße FS 6 erfolgen soll (vgl. Seite 88). Ein Großteil der Flächen befindet sich jedoch innerhalb des Landschaftsschutzgebietes. Die Grenze des LSG soll daher weiter nach Westen und Süden verschoben werden.

Die Anbindung der neuen Gewerbeflächen hat, wie in der Begründung ausgeführt, ausschließlich über die Brücke beim Wasserwerk und die Kreisstraße FS 6 zu erfolgen. Die Abwicklung des Verkehrs über die Jobsterstraße, beschränkt als Geh- und Radweg, wird durch die Gemeinde Allershausen nicht hingenommen.

Diskussionsverlauf

Herrn Groszek missfiel die vorgesehene Anbindung der neuen Gewerbeflächen über die Amperbrücke zur FS 6. Dies bringt u.a. für Leonhardsbuch und Eggenberg eine noch höhere Verkehrsbelastung. Es ist daher die verkehrsmäßige Anbindung der Gewerbeflächen über die FS 24 zu fordern.

Beschluss

Gegen die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kranzberg mit integriertem Landschaftsplan werden keine grundsätzlichen Bedenken und Einwendungen erhoben.
Belange der Gemeinde Allershausen werden im Wesentlichen nur durch die Erweiterung des "Gewerbeparks" betroffen.
Zur Entflechtung des zu erwartenden erhöhten Verkehrsaufkommens durch die neuen Gewerbeflächen wird eine verkehrsmäßige Anbindung über die Kreisstraße FS 24 gefordert. Die in der Begründung aufgeführte Anbindung über die Brücke beim Wasserwerk und die Kreisstraße FS 6 führt zu weiteren erheblichen Verkehrsbelastungen von Allershausen und den Ortsteilen Leonhardsbuch und Eggenberg. Die Abwicklung des Verkehrs über die Jobsterstraße, beschränkt als Geh- und Radweg, wird durch die Gemeinde Allershausen nicht hingenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 5

Datenstand vom 21.06.2017 12:18 Uhr