Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage durch Stefan Schuhbauer auf der Fl.Nr. 156/1, Gemarkung Allershausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 20.06.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 9. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 20.06.2017 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Ampertalstraße".
Nach den vorliegenden Unterlagen ergibt sich eine GRZ von 0,15 und eine GFZ von 0,30. Die Wandhöhe für das Haupthaus beträgt 5,845 m bzw. für den
Anbau 5,695 m. Die Dachneigung wird mit 22° angegeben.
Das Gebäude wird in E + 1 ausgeführt.
Aufgrund des Grundrisses ist eine Befreiung wegen geringer Überschreitung des Baufensters erforderlich.
Weitere Befreiungen sind nicht beantragt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die beantragte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezüglich der geringen Überschreitung des Baufensters wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.07.2017 11:57 Uhr