Errichtung einer Außenspindeltreppe am bestehenden Wohnhaus durch Doris Gutmann auf der Fl.Nr. 129/6, Gemarkung Allershausen Hinweis auf TOP 2 der GR-Sitzung vom 28.03.2017 Beschluss-Nr. 50


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 20.06.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 9. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 20.06.2017 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Nach einer zwischenzeitlich vorliegenden Erklärung der Antragstellerin wird mit der Errichtung der
Spindeltreppe keine zusätzliche Wohneinheit geschaffen.
Zusätzliche Stellplätze sind nicht erforderlich.
Für die Fläche der Außenspindeltreppe ist eine Befreiung vom Baufenster notwendig.

Das Landratsamt Freising hat mit Schreiben vom 15.05.2017 mitgeteilt, dass die Außentreppe genehmigungsfähig ist. Sollte deshalb der Gemeinderat das Einvernehmen weiterhin verzögern, wird eine Ersatzvornahme angedroht.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die Befreiung
von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich des Baufensters wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.07.2017 11:57 Uhr