Aufstellungsbeschluss zur Ausweisung einer weiteren Wohnbaufläche (Eggenberger Feld Süd); Teilweise Umwandlung von eingeschränktem Gewerbegebiet in Allgemeines Wohngebiet und Herausnahme von Flächen des eingeschränkten Gewerbegebietes


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 20.06.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 9. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 20.06.2017 ö Beschliessend 5.1

Sachverhalt

In Verlängerung der bestehenden Wohnbebauung "Eggenberger Feld" soll nach Süden hin eine weitere Wohnbaufläche entstehen. Der Bereich zwischen Jobsterstraße und Bundesautobahn A9 ist derzeit im Flächennutzungsplan zum größten Teil als eingeschränktes Gewerbegebiet ausgewiesen. Im südlichen Bereich ist ferner noch die "alte " Trasse einer Umgehungsstraße mit landwirtschaftlichen Nutzflächen dargestellt. Die aktuell in Planung befindliche Trasse sieht die Umgehungsstraße weiter südlich vor. Ein kleiner Teil westlich der Jobsterstraße ist ebenfalls als Gewerbefläche dargestellt.
Um die Wohnbauflächen durch einen Bebauungsplan realisieren zu können, ist daher die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich erforderlich. Ein Teil der Flächen soll als Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO) ausgewiesen werden (siehe dazu die im Lageplan grün umrandeten Bereiche). Die außerhalb der künftigen Wohnbauflächen liegenden Bereiche der Planänderung werden als landwirtschaftliche Flächen dargestellt und die derzeitige Darstellung als eingeschränktes Gewerbegebiet aufgehoben.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Allershausen für den Bereich zwischen der Bundesautobahn A 9 und der Jobsterstraße sowie für einen kleineren Bereich östlich der Jobsterstraße. Der Umgriff der Planänderung ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan (rot umrandet).
Das bisher eingeschränkte Gewerbegebiet wird teilweise in ein Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO umgewandelt und ein Teil der Flächen wird künftig als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen. Außerdem wird die bisher dargestellte mögliche Trasse einer Umgehungsstraße gestrichen.

Als Wohnbauflächen nach § 4 BauNVO werden in der Flächennutzungsplanänderung die Grundstücke Fl.Nr. 569, 571/2, 1275, 1276, 1279, 1279/2, 1280/2, 1284, 1284/2, 1285, 1286, 1287, 1288, 1289, 1289/1 und 1290 und teilweise Fl.Nr. 570, 571, 578, 579, 580, 587, 588, 588/5, 1277 und 1280 Gemarkung Allershausen dargestellt (siehe Lageplan grün umrandet).

Die bisher als eingeschänkte Gewerbeflächen ausgewiesenen Grundstücke bzw. Teilflächen Fl.Nr. 1243, 1280, 1281, 1282, 1283, 1291, 1292 und 1306 Gemarkung Allershausen werden als landwirtschaftliche Nutzflächen dargestellt.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.07.2017 11:57 Uhr