Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 20.06.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 9. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 20.06.2017 ö Beschliessend 6.1

Sachverhalt

Im Süden von Allershausen soll ein neues Wohnbaugebiet ausgewiesen werden. Dazu hat der Gemeinderat in der heutigen Sitzung bereits die Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

Um in das Verfahren gehen zu können, ist der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan zu fassen.

Diskussionsverlauf

1. Bürgermeister Popp ergänzte, dass das Gebiet insgesamt eine Fläche von rund 6,4 ha umfasst. Aktuell liegen 53 Anträge für ein Grundstück nach dem Allershausener Modell vor.

Frau Gründel wollte, dass sich das Planungsbüro vor Auftragserteilung erst einmal im Gemeinderat vorstellt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes i.S. des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet "Eggenberger Feld Süd“.

Der Planungsbereich ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan, der Bestandteil des Beschlusses ist und wie folgt umgrenzt ist:

im Westen:        durch die westlichen Grenze der Grundstücke Fl.Nr. 1276, 1279, 1279/2, 1284,1285, 1286, 1287, 1288, 1289/1 und 1290 Gemarkung Allershausen
im Osten:        durch die Jobsterstraße, Fl.Nr. 737 Gemarkung Allerhausen
im Norden:        durch die vorhandene Bebauung des Baugebietes "Eggenberger Feld II"
im Süden:        durch die Straße nach Eggenberg, Fl.Nr. 1257/2 Gemarkung Allershausen

Das Planungsgebiet umfasst folgende Grundstücke:
Fl.Nr. 1275, 1276, 1279, 1279/2, 1280/2, 1284, 1284/2, 1285, 1286, 1287, 1288, 1289, 1289/1 und 1290 und teilweise Fl.Nr. 1277 und 1280 Gemarkung Allershausen

Es ist beabsichtigt, das Baugebiet als Allgemeines Wohngebiet -WA- festzusetzen (Lageplan grün umrandet).

Ein wesentliches Planungsziel der Baugebietsausweisung ist die Deckung des Wohnbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung und eine ausgewogene Bevölkerungsstruktur zu erhalten und zu sichern.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Aufstellungsverfahren nach dem BauGB einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Zwingler war aufgrund Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Datenstand vom 13.07.2017 11:57 Uhr