Neubau eines Carports und einer Garage mit Lagerraum sowie ein Anbau an die bestehende Holzhütte durch Robert Kopp auf der Fl.Nr. 48/2, Gemarkung Allershausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 01.08.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 01.08.2017 ö Beschliessend 6

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Münchener Straße. Der Carport hat eine Grundfläche von 8,64 m x 5,68 m, Garagenneubau 12,89 m 6,00 m und der Holzhüttenanbau 2,89 m x 3,50 m.
Die zu errichtenden Gebäude liegen zum großen Teil außerhalb des festgelegten Baufensters.
Es ist deshalb eine Befreiung vom Baufenster erforderlich.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die erforderliche Befreiung hinsichtlich des Baufensters wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.09.2017 11:16 Uhr