Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten durch Lydia und David Amper auf der Fl.Nr. 1645/3, Gemarkung Allershausen;
Hinweis auf GR-Beschluss vom 24.01.2017, TOP 7, Beschluss-Nr. 8
Daten angezeigt aus Sitzung:
12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 01.08.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit dem Schreiben des Landratsamtes vom 29.05.2017 wird die Gemeinde aufgefordert, das Bauvorhaben Amper nochmals zu beraten.
Das gemeindliche Einvernehmen wurde unter anderem wegen nicht ausreichender Fläche zum Grabenunterhalt verweigert.
Aufgrund der momentanen Gesetzeslage beruht die Bereitstellung eines Gewässerpflegestreifens auf Freiwilligkeit des Grundstückseigentümers.
Nach erfolgter Ortseinsicht mit Vertretern des Bodenverbandes erklärte sich dieser mit der abgemarkten Fläche zum Gewässerunterhalt als ausreichend einverstanden. Das Einvernehmen ist nochmals für beide Bauvorhaben zu beraten, da sich beide auf demselben Grundstück befinden.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig
Stellplätze für 5 WE sind vorhanden. Nach der neuen Stellplatzsatzung der Gemeinde Allershausen ist für Besucher ein zusätzlicher Stellplatz (§ 2 Abs. 8 Stellplatzsatzung) nachzuweisen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs.1 BauGB wird hergestellt.
Zusätzlich zu den Stellplätzen für die Wohnungen ist für Besucher ein zusätzlicher Stellplatz (§ 2 Abs. 8 der Satzung über die Herstellung von Stellplätzen in der Gemeinde Allershausen) nachzuweisen. Die Stellplätze sind mit wasserdurchlässigen Materialien auszuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.09.2017 11:16 Uhr