Neubau eines Mehrfamilien (5 Wohneinheiten) Haus 2 mit Stellplätzen durch Martin Heilmeier auf der Fl.Nr. 1645/3, Gemarkung Allershausen; Hinweis auf GR-Beschluss vom 21.01.2017, Beschluss-Nr. 7, TOP 6


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 01.08.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 01.08.2017 ö 10

Sachverhalt

Lt. Landratsamt Freising ist das Bauvorhaben nochmals dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen.
Das gemeindliche Einvernehmen wurde unter anderem wegen ausreichender Fläche zum Grabenunterhalt verweigert.
Aufgrund der momentanen Gesetzeslage beruht die Bereitstellung eines Gewässerpflegestreifens auf Freiwilligkeit des Grundstückseigentümers.
Nach erfolgter Ortseinsicht mit Vertretern des Bodenverbandes erklärte sich dieser mit der abgemarkten Fläche zum Gewässerunterhalt als ausreichend einverstanden. Das Einvernehmen ist nochmals für beide Bauvorhaben zu beraten, da sich beide auf demselben Grundstück befinden.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Stellplätze für 5 WE sind vorhanden. Nach der neuen Stellplatzsatzung der Gemeinde Allershausen ist für Besucher ein zusätzlicher Stellplatz (§ 2 Abs. 8 Stellplatzsatzung) nachzuweisen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.
Zusätzlich zu den Stellplätzen für die Wohnungen ist für Besucher ein zusätzlicher Stellplatz (§ 2 Abs. 8 der Satzung über die Herstellung von Stellplätzen in der Gemeinde Allershausen) nachzuweisen. Die Stellplätze sind mit wasserdurchlässigen Materialien auszuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.09.2017 11:16 Uhr