Neubau eines Carports durch Bianca und Jens Beutler auf der Fl.Nr. 591/58, Gemarkung Allershausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 12.09.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 12.09.2017 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

Das beantragte Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Amperfeld II.
Durch den Bau des Carports wird im nördlichen Bereich des Grundstücks das Baufenster überschritten. Die Maße des Carports betragen 6,30 m x 5,00 m und werden in einer Stahl-/Glaskonstruktion errichtet.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die erforderliche Befreiung hinsichtlich des Baufensters wird erteilt.
Die Zufahrt in den Carport darf nicht direkt von der Straße aus erfolgen. Der Stauraum nach Stellplatzsatzung ist einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

Datenstand vom 28.09.2017 09:52 Uhr