Antrag auf Errichtung eines Gartenhauses durch Johann Schmid auf der Fl.Nr. 217/8, Gemarkung Tünzhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 12.09.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 12.09.2017 ö Beschliessend 4

Sachverhalt

Das zu bebauende Grundstück liegt im Ortsteil Tünzhausen und ist im Flächennutzungsplan nicht als Baufläche dargestellt und dem Außenbereich zuzuordnen .
Die Nutzung der Fläche soll ausschließlich zur Freizeitnutzung ohne Wohnungsnutzung erfolgen.
Die Bauweise erfolgt auf Streifenfundament und in Holzbauweise. Die Außenmasse sind 3,00 m x 4,50 m. Dachneigung 15°.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1BauGB wird hergestellt. Eine Wohnnutzung ist nicht zulässig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.09.2017 09:52 Uhr