Heide Sixt, Allershausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 12.09.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 12.09.2017 ö Beschliessend 8.1.5

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 08.07.2017 bringt Heide Sixt Einwendungen vor. Diese liegen den Gemeinderatsmitgliedern in vollem Wortlaut vor. Dazu im Einzelnen:

(EF = Einwendungsführerin, V = Verwaltung)

1.        Grund- und Hochwasserschutz

       EF: Es wird gerügt, dass eine "Grundwasserverdrängung von 13.000 m³" erfolge und dies auf das Grundwasser erheblichen Einfluss besäße.
       
       V: Hier geht die EF wohl davon aus, dass der gesamte unterirdische Baukörper eine Höhe von 4 m aufweise. Dies wird bereits in Frage gestellt. In Relation hierzu dürfte der unterbaute Teil anderer Anwesen, z.B. Fl.Nr. 163 (Fuchswirt) und Fl.Nr. 191/3 (Schule) höher liegen. Es sind keine Kenntnisse vorhanden, dass die Nachbarn dieser Anwesen Nachteile aufgrund Unterbauungen erfahren haben. Das WWA teilt die Bedenken als Fachbehörde nicht.
       
       EF: Es wird eingewandt, dass die Darstellung und Berechnung des Retentionsraumes in unzutreffender Weise erfolgt ist. Es wurde nicht der Faktor lt. ursprünglichen Bebauungsplanes von 0,4 angewandt. Die Tiefgarage soll entfallen.
       
       V: Die Berechnung des notwendigen Retentionsraumes wurde durch ein Fachbüro erstellt und vom WWA überprüft bzw. als richtig anerkannt. Den allgemeinen Ausführungen können auch die Darstellung konkreter Mängel nicht entnommen werden. Der pauschale Faktor aus dem ursprünglichen Bebauungsplan wurde nicht übernommen, da hier eine konkrete Volumenberechnung vorgenommen wurde. Es ist gerade städtebauliches Ziel, die überwiegenden Stellplätze unterirdisch unterzubringen, um eine möglichst große begrünte Fläche zu erreichen. Dies dient auch dem Klimaschutz.

       Beschluss zur Abwägung:
       Der Gemeinderat weist die Kritik an der Richtigkeit der Berechnung und des Ersatzes des Retentionsraums und der nachteiligen Wirkung unterirdischer Bauteile zurück.

       Abstimmungsergebnis: 17 : 1

2.        Erschließung:
       EF: Es werden Bedenken hinsichtlich der Erschließung durch eine Sackgasse vorgebracht und die Aufstellung von Verkehrsbeschränkungen und ein Wendehammer gefordert. Es werden Bedenken zur Erreichbarkeit für die Feuerwehr erkannt.
       
       V: Die Anordnung von Verkehrsbeschränkungen kann nicht im Rahmen eines Bebauungsplanes erfolgen. Soweit ein Bedarf als notwendig erweist, werden entsprechende verkehrsrechtliche Maßnahmen ergriffen. Ein Wendehammer wird ausdrücklich nicht für erforderlich gehalten und aus Gründen weiterer Versiegelung von Flächen für nicht geboten erachtet. Die Gemeinde verfolgt mit dem Ziel verdichteter Bebauung einerseits, möglichst umfangreichen Wohnraum zu schaffen, andererseits die Auswirkungen für den Landverbrauch und die Versiegelung gering zu halten. Ein Wendehammer stellt insofern den schlechtesten Lösungsansatz dar. Hier ist auch zu berücksichtigen, dass der überwiegende Fahrverkehr in einem Bereich sich abwickelt, in dem die Fahrgassenbreite über das erforderliche Maß hinaus reicht.

       Beschluss zur Abwägung:
Der Gemeinderat weist die Kritik der mangelnden Erschließung zurück.

Abstimmungsergebnis: 17 : 1

3.        Naturschutz:
EF: Die EF führt allgemein aus, dass das Vorhaben dem Naturschutz zuwider laufe, insbesondere eine "intakte ökologische Fläche "verloren ginge.

V: Die von der Gemeinde in Auftrag gegebene Untersuchung dokumentiert, dass es sich um keine "ökologische Fläche" handelt, sondern vielmehr eine bereits bebaute Innenbereichsfläche. Hinzu kommt, dass nach bestehendem Baurecht die Fläche bereits intensiv genutzt werden könnte. Letztlich hat sich die Gemeinde dazu entschlossen, Innenbereichsflächen zu entwickeln, als neu Bauflächen im Außenbereich in Anspruch zu nehmen.

       Beschluss zur Abwägung:
Der Gemeinderat weist die Kritik an der mangelnden Berücksichtigung naturschutzrechtlicher Gesichtspunkte zurück.

Abstimmungsergebnis: 17 : 1

4.        WA:
       EF: Die EF ist der Auffassung, dass eine WA-Ausweisung fraglich sei.
       
       V: Im MD ist bereits Wohnbebauung zulässig. Nachdem mangels landwirtschaftlicher Prägung die MD-Ausweisung in Frage gestellt ist und faktisch sich ein WA in der Umgebung gebildet hat, stellt die Planung auf die tatsächlichen Gegebenheiten ab.

       Beschluss zur Abwägung:
Der Gemeinderat weist die Kritik unzutreffender Baugebietsausweisung zurück.

Abstimmungsergebnis: 17 : 1

5.        Schallimmissionen:
       EF: Die EF übt Kritik, dass bei der Lärmberechnung nur von 15 oberirdischen Stellplätzen ausgegangen wurde.

       V: Es ist zutreffend, dass bei der Berechnung der Schallimmissionen im Gutachten Piening von 15 oberirdischen Stellplätzen ausgegangen wurde. Nachdem der Gutachter zum Ergebnis kommt, dass auf den am stärksten betroffenen Immissionsort IO 6 N die Lärmwerte tagsüber um 17,5 dB(A) und nachts um 7 dB(A) unterschritten werden, ist offensichtlich, dass 5 weitere, dem IO 6 N abgewandte Stellplätze zu keiner wesentlichen Erhöhung führen werden. Gegenstand der Berechnung kann nur der Bebauungsplan und dessen Festsetzung sein. Insofern sind nicht die Stellplätze nach Satzu ng relevant.

       Beschluss zur Abwägung:
       Der Gemeinderat weist die Kritik unzutreffender Lärmermittlung zurück.

       Abstimmungsergebnis: 17 : 1

6.        Abstandsflächen:
EF: Es wird Kritik geübt, dass reduzierte Abstandsflächen mittels Satzung ein öffentliches Interesse erfordern.

V: Zum einen werden die gesetzlichen Abstandsflächen unter Berücksichtigung des 16m-Privilegs eingehalten, zum anderen besteht auch im Bereich des verdichteten Bauens ein öffentliches Interesse an Reduzierung der Abstandsflächen.

       Beschluss zur Abwägung:
       Der Gemeinderat weist die Kritik zu den Abstandsflächen zurück.

       Abstimmungsergebnis: 17 : 1

7.        Ortsbild:
       EF: Es wird eine Beeinträchtigung des Ortsbildes befürchtet.
       
       V: Hier handelt die Gemeinde im Rahmen ihrer Planungshoheit.

       Beschluss zur Abwägung:
       Der Gemeinderat weist die Kritik hinsichtlich des Ortsbildes zurück.

       Abstimmungsergebnis: 15 : 3

8.        Stellplätze:
EF: Es wird beanstandet, dass mittels Bebauungsplan von der allgemeinen Stellplatzsatzung der Gemeinde abgewichen wird.

V: Grundsätzlich handelt es sich bei den Im Bebauungsplanentwurf dargestellten Stellplätzen um eine "vorgeschlagene Stellplatzeinteilung" (vgl. Planzeichen unter A 8.8).
       Die unter B 8.1. im Bebauungsplan festgesetzte Zahl der Stellplätze orientiert sich an der nachzuweisenden Zahl der Stellplätze für Altenwohnungen gemäß Ziffer 1.3 der Anlage zur Stellplatzsatzung. Allerdings ist die Zahl der Besucherstellplätze nicht in den Stellplätzen der Wohnungen enthalten, sondern es sind 20 % Grundsätzlich handelt es sich bei den Im Bebauungsplanentwurf dargestellten Stellplätzen um eine "vorgeschlagene Stellplatzeinteilung" (vgl. Planzeichen unter A 8.8). Die unter B 8.1. im Bebauungsplan festgesetzte Zahl der Stellplätze orientiert sich an der nachzuweisenden Zahl der Stellplätze für Altenwohnungen gemäß Ziffer 1.3 der Anlage zur Stellplatzsatzung. Allerdings ist die Zahl der Besucherstellplätze nicht in den Stellplätzen der Wohnungen enthalten, sondern es sind 20 % zusätzlich für Besucher nachzuweisen. Es werden also gegenüber der in der gemeindlichen Stellplatzsatzung für Altenwohnungen geforderten Zahl der Stellplätze mehr Stellplätze angelegt. Die Reduzierung der Anzahl der notwendigen Stellplätze ist hier dadurch gerechtfertigt, dass es sich zum einen um zu errichtende Altenwohnungen handelt und zum anderen um kleinere Wohnungsgrößen mit durchschnittlich 70 m².

       Beschluss zur Abwägung:
Der Gemeinderat weist die Kritik hinsichtlich der Abweichung zur Stellplatzsatzung der Gemeinde zurück.

Abstimmungsergebnis: 15 : 3

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zusammenfassend die vorstehend durch Einzelbeschlüsse behandelten Bedenken und Anregungen gegen die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Ampertalstraße".

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

Datenstand vom 28.09.2017 09:52 Uhr