Verfahren nach § 34 Abs. 6 Satz 1BauGB i.V. mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB; Beschlussmäßige Behandlung der Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 12.09.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 12.09.2017 ö Beschliessend 9.1

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat am 06.09.2016 beschlossen, für den südlichen Ortsrand des Ortsteils Aiterbach eine Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB (Einbeziehungssatzung) zu erlassen. Den vom Planungsbüro KPT Kirchmann Patzek Thalmair Architekten, Freising, erstellten Satzungsentwurf hat der Gemeinderat in der Sitzung am 28.03.2017 gebilligt. Der Entwurf der Einbeziehungssatzung "Aiterbach-Atterstraße" mit Begründung ist vom 06.06. bis einschließlich 06.07.2017 öffentlich ausgelegen.

Während der Auslegungsfrist sind von den Trägern öffentlicher Belange Stellungnahmen (Bedenken und Anregungen) eingegangen. Von evtl. betroffenen Bürgern sind keine Bedenken und Anregungen vorgebracht worden.

A)        Von folgenden Trägern öffentlicher Belange sind Stellungnahmen ohne Anregungen bzw. keine Stellungnahmen eingegangen:
-        Landratsamt Freising – Fachstelle Abgrabungsrecht
-        Landratsamt Freising – Fachstelle Gesundheitsamt
-        Landratsamt Freising – Fachstelle Ortsplanung
-        Landratsamt Freising - Fachstelle Bauleitplanung
-        Landratsamt Freising – Fachstelle Straßenverkehrsbehörde
-        Landratsamt Freising – Untere Jagdbehörde
-        Landratsamt Freising – Fachstelle Tiefbau
-        Wasserwirtschaftsamt München

B) Folgende Behörden / TöB haben Stellungnahmen und Anregungen vorgebracht:
-        Landratsamt Freising - SG 41 Altlasten
-         Landratsamt Freising - SG 41 Immissionsschutz
-        Landratsamt Freising – SG 42 - Untere Naturschutzbehörde
-        Staatliches Bauamt Freising –Servicestelle München
-        Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding
-        Bayernwerk AG Netzcenter Pfaffenhofen
-        Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Paunzhausen-Schweitenkirchen-Kirchdorf


Die Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen sind vom Gemeinderat beschlussmäßig zu behandeln.

Datenstand vom 28.09.2017 09:52 Uhr