Landratsamt Freising SG 41 Immissionsschutz


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 12.09.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 12.09.2017 ö Beschliessend 9.1.2

Sachverhalt

Stellungnahme des Landratsamtes Freising - SG 41 Immissionsschutz vom 20.06.2017:

Zur Klärung, ob ein gesundes Wohnen wegen der Einwirkungen des Verkehrslärms von den Staatsstraßen 205 4 und 2084 im Planungsbereich gewährleistet ist, ist eine schalltechnische Untersuchung vorzulegen. Vom Gutachter sind basierend auf den Ergebnissen der Verkehrslärmberechnungen geeignete Maßnahmen zum Schallschutz zu ermitteln, um ein gesundes Wohnen zu ermöglichen. Des Weiteren sind die erforderlichen Festsetzungen für die Einbeziehungssatzung zu formulieren.
Dabei ist zu beachten, dass das Planungsgebiet wohl als Allgemeines Wohngebiet (WA) einzustufen ist. Durch die Aufgabe der Hofstelle ist keine landwirtschaftliche Nutzung mehr gegeben.

Aufgrund dieser Forderungen wurde ein schalltechnisches Gutachten in Abstimmung mit dem Antragsteller in Auftrag gegeben. Dieses liegt bereits vor

Beschluss

Der Forderung zur Erstellung eines schalltechnischen Gutachtens für das Planungsgebiet wurde bereits nachgekommen und vom IB BL-Consult Piening GmbH ausgearbeitet. Aufgrund der Beurteilung des Gutachters ist folgende Festsetzung in die Satzung aufzunehmen und die Begründung zum Schallschutz gemäß Ziffer 8.2. des schalltechnischen Gutachtens zu ergänzen:

"Schlaf- und Kinderzimmer müssen eine der folgenden Schutzmaßnahmen aufweisen (siehe dazu die Begründung)":
a) Die Fenster sind durch schalldämpfende Vorbauten zu schützen.
b) Es werden mechanische schallgedämpfte Lüftungen eingebaut."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Aufgrund Art. 49 GO war Gemeinderatsmitglied Christian Huber von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Datenstand vom 28.09.2017 09:52 Uhr