Neubau eines Carports an eine bestehende Doppelhaushälfte (2. Behandlung GR) durch Jens und Bianca Beutler auf der Fl.Nr. 591/58; Hinweis auf den GR-Beschluss TOP Nr. 2 Beschluss-Nr. 147 vom 12.09.2017


Daten angezeigt aus Sitzung:  16. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 14.11.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 16. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 14.11.2017 ö Beratend 3

Sachverhalt

Im Beschluss vom 12.09.2017 wurde durch den Gemeinderat festgelegt, dass die Zufahrt zu den
Carports nicht direkt von der Straße aus erfolgen darf. Damit soll sichergestellt werden, dass der nach der neuen Stellplatzsatzung festgelegte Stauraum von 6,00 m eingehalten wird.
Im Genehmigungsverfahren durch das Landratsamt wird festgestellt, dass dadurch der hausnahe Stellplatz nicht befahrbar ist.
In der Stellplatzsatzung ist die Möglichkeit gegeben, dass hinsichtlich des Stauraums eine Abweichung erteilt werden kann.
Durch eine direkte Zufahrt in den offenen Carport wäre eine Entschärfung der Parksituation möglich und auch die Flächenversiegelung wird geringer.

Beschluss

Zum Neubau eines Carports an eine bestehende Doppelhaushälfte wird im vorliegenden Fall einer
Abweichung nach § 5 der Satzung über die Herstellung von Stellplätzen in der Gemeinde Allershausen zugestimmt. Auf den erforderlichen Stauraum von 6 m wird verzichtet unter der Voraussetzung, dass der Carport seitlich nicht eingehaust ist. Die erteilte Abweichung führt zu einer Entschärfung der Parksituation und auch die Flächenversiegelung wird geringer.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.11.2017 10:43 Uhr