Tektur zum Neubau eines 9-Familienhauses mit Stellplätzen durch Maria Geiersberger und Johanna Schuhbauer auf der Fl.Nr. 169,169/1, 169/2 und 169/3, alle Gemarkung Allershausen; Einbau eines Zwerchgiebels für eine Dachgeschoßwohnung Hinweis auf TOP 4 der GR-Sitzung vom 19.04.2016


Daten angezeigt aus Sitzung:  16. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 14.11.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 16. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 14.11.2017 ö Beschliessend 5

Sachverhalt

Bei dem bereits genehmigten 9-Familienwohnhaus soll im Dachgeschoß in der mittleren Wohnung zur Steigerung der Wohnqualität statt einem Dachflächenfenster ein Zwerchgiebel mit einem stehenden Fenster eingebaut werden.
Als zweiter Rettungsweg im Falle eines Brandes wäre eine Rettung bedeutend sicherer.
Es werden durch die Maßnahme die Festsetzungen Wandhöhe (auf der B reite des Zwerchgiebels), Dachform und Dachaufbauten berührt. Es werden Befreiungen vom B-Plan Glonntalstraße beantragt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die Befreiungen bezüglich der Wandhöhe, Dachform und Dachaufbauten werden erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.11.2017 10:43 Uhr