Wasserversorgung; Vereinbarung über Notverbund zur Wasserversorgung zwischen den Gemeinden Allershausen und Hohenkammer


Daten angezeigt aus Sitzung:  16. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 14.11.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 16. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 14.11.2017 ö Beschliessend 10

Sachverhalt

Zwischen den Wasserversorgungen der Gemeinde Allershausen und der Gemeinde Hohenkammer gibt es in Schlipps einen Notverbund mit einem Übergabeschacht auf der Fl.Nr. 12/1 Gemarkung Schlipps. Dieser wird derzeit nicht genutzt und es gibt auch keine Vereinbarung dazu.

Die Gemeinde Hohenkammer hat nunmehr den Entwurf einer entsprechenden Vereinbarung vorgelegt, in der die Nutzung etc. geregelt wird. Die Formulierungen der Vereinbarung sind weitgehend identisch mit der Vereinbarung über den Notverbund mit dem Zweckverband Freising Süd in Leonhardsbuch.
Bauliche Maßnahmen bzw. Investitionen sind nicht erforderlich, so dass hierfür auf die Gemeinde keine Kosten zukommen. Lediglich die anfallenden laufenden Kosten für den Wasserzähler (Erneuerung, Reparatur etc.) sind von den Vertragsparteien je zur Hälfte zu tragen (vgl. § 2 Abs. 5 der Vereinbarung). Außerdem hat jede Gemeinde die Verbrauchsgebühren für den tatsächlichen Wasserbezug an die jeweils andere Gemeinde zu entrichten .

Es wird vorgeschlagen, der Vereinbarung zuzustimmen.

Beschluss

Der Vereinbarung über den Notverbund zur Wasserversorgung zwischen der Gemeinde Allershausen und der Gemeinde Hohenkammer wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.11.2017 10:43 Uhr