Antrag zum Anbau von Büro- und Sozialräumen an ein bestehendes Lagergebäude durch die Fa. Hansa-Barth GmbH, 72393 Burladigen auf der Fl.Nr. 1769/4, Gemarkung Allershausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  17. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 28.11.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 17. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 28.11.2017 ö Beschliessend 4

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Kesselbodenstraße. An das bereits bestehende frühere Lagergebäude der Fa. Nagel sollen im westlichen Bereich Sozial- und Büroräume angebaut werden.
Der Anbau hat eine Länge von 44,70 m und eine Breite von 7,50 m sowie eine Höhe von 3,7 m. Die Festsetzungen des Bebauungsplans Kesselbodenstraße sind eingehalten. Der Anbau gilt als Sonderbau, kann deshalb wegen der Verbindung mit dem Lagergebäude nicht im Freistellungsverfahren behandelt werden.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Das bestehende „Nagelgebäude“ wird nun aktuell durch zwei Logistikunternehmen genutzt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.12.2017 12:10 Uhr