Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 5 WE und Neubau eines Doppelhauses mit zwei Doppelgaragen durch Johann Weber auf der Fl.Nr. 453, Gemarkung Tünzhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  18. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 12.12.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 18. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 12.12.2017 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt im Geltungsgereich der Einbeziehungssatzung Göttschlag und ist als genehmigungspflichtiges Bauvorhaben im Innenbereich zu behandeln.
Die nähere umliegende Bebauung ist geprägt von Wohngebäuden in E + 1 + D .
Bei einer Grundstücksgröße von 1220 m² ergibt sich eine GFZ von 0,32 und eine GRZ von 0,26 (für beide Gebäude).
Errichtet wird ein Mehrfamilienwohnhaus mit 5 Wohneinheiten (Haus 1) bei einer zweigeschossigen Bebauung und einer Wandhöhe von 6,20 m.
Errichtet wird auch ein Doppelhaus mit 2 Wohneinheiten (Haus 2) bei einer E + D Bebauung und einer Wandhöhe von 4,96 m.
Die Dachneigung beträgt bei beiden Gebäuden 38°.
Beide Gebäude liegen ganz bzw. teilweise im vorläufig festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Amper.
Stellplätze sind für beide Gebäude entsprechend der derzeit gültigen Stellplatzsatzung nachgewiesen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Datenstand vom 30.01.2018 12:04 Uhr