Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung über die Benutzung der gemeindlichen öffentlichen Frei- und Grünanlagen (Frei- und Grünanlagensatzung)


Daten angezeigt aus Sitzung:  18. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 12.12.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 18. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 12.12.2017 ö Beschliessend 6

Sachverhalt

Durch den Umbau des Festplatzes und der neuen Ortsmitte stimmt die Frei- und Grünanlagensatzung aus dem Jahr 2001 nicht mehr mit den heutigen Gegebenheiten überein. Außerdem war der Glonnfeldpark in der Satzung nicht erfasst.
Aus diesem Grund wurde die Satzung überarbeitet und der Entwurf der Neufassung liegt dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vor. Zum Vergleich wurde auch die bisherige Satzung in das RIS eingestellt.

Zur Aufnahme vorgeschlagen werden u.a. Regelungen für die Nutzung des Festplatzes durch Betriebe des Reisegewerbes (z. B. Zirkus, sonstige Schaustellerbetriebe), über deren Aufnahme ggf. vor Satzungserlass zu beschließen wäre.
Außerdem wurde in § 2 Abs. 3 Nr. 6a aufgenommen, dass der Sicherheitsbereich des Volksfestes neben dem Festplatz auch den Bereich der Glonnterrassen umfasst. § 8 Zuwiderhandlungen wurde um einige Punkte erweitert.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die als Anlage zu dieser Niederschrift beigefügte Satzung über die Benutzung der gemeindlichen öffentlichen Frei- und Grünanlagen (Frei- und Grünanlagensatzung). Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses. Sie tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Frei- und Grünanlagensatzung vom 30.11.2001 außer Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.01.2018 12:04 Uhr