Errichtung einer überdachten Hof- und Garagenzufahrt (Hauseingangsbereich und Holzlege) durch Markus Popp auf der Fl.Nr. 591/22, Gemarkung Allershausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 16.01.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 16.01.2018 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Die überdachte Hof- und Garagenzufahrt wird im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Amperfeld II errichtet. Die M aße sind 6,80 m x 3,40 m. Die Überdachung wird in Holz ausgeführt. Mit der Überdachung soll hauptsächlich der Eingangsbereich überdacht werden. Zugleich wird die Möglichkeit geschaffen, trockenes Brennholz zu lagern. Der Stauraum zur Straße beträgt 8 m. Ein Teil der Überdachung liegt außerhalb des Baufensters.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die erforderliche Befreiung vom fehlenden Baufenster wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.02.2018 11:39 Uhr