Formlose Bauvoranfrage zum Neubau eines Dreifamilienwohnhauses mit Doppelgarage und 4 Stellplätzen durch die Fa. Strobel GmbH, Pfaffenhofen, auf der Fl.Nr. 598/23, Gemarkung Allershausen; Hinweis auf TOP 2 der GR-sitzung vom 28.11.2017 Beschluss-Nr. 193


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 16.01.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 16.01.2018 ö Beschliessend 8

Sachverhalt

Mit der geänderten Bauvoranfrage wird nochmals die Bebaubarkeit des Grundstückes abgefragt.
Es wird nun anstelle von ursprünglich 5 Wohneinheiten ein Dreifamilienwohnhaus mit derselben Situierung (leichte Drehung) errichtet. Das Baufenster wird geringfügig um ca. 1 m überschritten. Der Wohnraum im Dachgeschoß wird den OG-Wohnungen zugeschlagen.
Wandhöhe und Dachneigung entsprechen dem Bebauungsplan.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird in Aussicht gestellt. Erforderliche Befreiungen hinsichtlich der Baufensterüberschreitung und Verschiebung des Baufensters wird in Aussicht gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.02.2018 11:39 Uhr