Einbeziehungssatzung Aiterbach Nord-Ost; Billigung des Planentwurfs; Hinweis auf TOP 8 der GR-Sitzung vom 30.05.2017


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 16.01.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 16.01.2018 ö Beschliessend 12

Sachverhalt

Am 30.05.2017 hat der Gemeinderat beschlossen, den nord-östlichen Ortsrand mit einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB abzurunden.

Die Landschaftsarchitektin Ruhland hat dazu einen Planentwurf erstellt, der mit den Antragstellern, dem Landratsamt Freising und der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt worden ist.

Nach Billigung durch den Gemeinderat kann das Auslegungsverfahren und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat billigt den Entwurf der Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den Ortsteil Aiterbach Nord-Ost samt Plandarstellung und Begründung in der Fassung vom 13.12.2017.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Aufstellungsverfahren einzuleiten und die Auslegung sowie die Anhörung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.02.2018 11:39 Uhr