Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Dreifamilienwohnhauses mit Doppelgarage und 4 Stellplätzen durch Fa. Strobel GmbH, Pfaffenhofen, auf der Fl.Nr. 598/23, Gemarkung Allershausen; Hinweis auf Beschluss-Nr. 8 TOP 8 der GR-Sitzung vom 16.01.2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 06.02.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 06.02.2018 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

Der vorliegende Antrag auf Vorbescheid entspricht den Vorgaben der formlosen Bauvoranfrage.
Folgende Festsetzung des B-Planes Amperfeld ist berührt:

  • Baufenster

Durch die geplante Drehung entsteht eine geringfügige Überschreitung des Baufensters.
Der Wohnraum im Dachgeschoß wird den OG-Wohnungen zugeschlagen.
Die Stellplätze sind nach den Vorgaben der aktuellen Stellplatzsatzung der Gemeinde zu errichten.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die Befreiungen für Baufensterüberschreitung und Verschiebung werden erteilt. Es sind insgesamt 3 Wohneinheiten zulässig. Nach der Stellplatzsatzung der Gemeinde sind insgesamt 6 Stellplätze nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.03.2018 10:01 Uhr