Beratung und Beschluss zur Widmung der Eichfeldstraße in Aiterbach
Daten angezeigt aus Sitzung:
3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 27.02.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Gemäß der Eintragungsverfügung für das Bestandsverzeichnis der Gemeinde vom 30.07.1981 betrifft die Straße die Fl. Nrn. 38 und 44 im Ortsteil Aiterbach. Nach erneuter Prüfung umfasst sie heute Fl.Nr 38/15 und 38/18 T die Fl. Nr. 38. Der nordöstlichste Endpunkt der Eichfeldstraße liegt bei der Einmündung in die Fl. Nr. 38/18. Die Länge beträgt jetzt 0,253 km statt der 0,190 km. Alle aufgeführten Flurnummern betreffen die Gemarkung Aiterbach.
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Allershausen beschließt die Widmung der Straße „Eichfeldstraße“ im Ortsteil Aiterbach als Ortsstraße neu zu widmen.
Flurstück: 38 T, 38/15 und 38/18 T, alle Gemarkung Aiterbach.
Länge gesamt: 0,253 km
Anfangspunkt: Abzweigung von der Atterstraße (St. 2084) bei den Fl. Nrn. 38/8 und 44/5, jeweils Gemarkung Aiterbach.
Endpunkt: bei der Zufahrt zur Fl.Nr. 98, Gemarkung Aiterbach, Eichfeldstraße 16
Die gesamte Baulast der „Eichfeldstraße“ liegt bei der Gemeinde Allershausen.
Der Bereich der Fl.Nr. 38/T, Gemarkung Aiterbach, der in der Fl.Nr. 837 liegt, ist nicht Bestandteil der Widmung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.03.2018 10:00 Uhr