Beratung und Beschluss zur Neuwidmung der Buchstraße in Leonhardsbuch
Daten angezeigt aus Sitzung:
3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 27.02.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Gemäß der Eintragungsverfügung für das Bestandsverzeichnis der Gemeinde vom 04.03.1983 betrifft die Buchstraße die Fl. Nrn. 2479 (T) und 2558/2. Letztere ist eingegangen in das westliche Endstück bei den Fl. Nrn. 2558/1 und 2474 (s. Lageplan). Die Fl. Nr. 2479 ist hingegen nun mehr vollständig betroffen. Zusätzlich ist das am nördlichsten Teilstück der Buchstraße das südliche Ende des Laimbacher Feldweges mit einer Länge von 0,017 km hinzugekommen. Ein weiteres Teilstück mit der Fl. Nr. 2479/1 ist hinzugekommen. Die Länge der Buchstraße verlängert sich entsprechend von 0,560 km auf nun 0,744 km. Alle aufgeführten Flurnummern betreffen die Gemarkung Allershausen.
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Allershausen beschließt die Neuwidmung der Straße „Buchstraße“ im Ortsteil Leonhardsbuch als Ortsstraße mit den entsprechenden Flurnummern auf die gesamte Straßenlänge zu erweitern.
Flurstück: 2479 und 2479/1 T, jeweils Gemarkung Allershausen.
Länge gesamt: 0,744 km
Anfangspunkt: Abzweigung von der Dorfstraße mit der Flurnummer 2724/2 bei der Flurnummer 2496, jeweils Gemarkung Allershausen.
Endpunkt: Ortsende bei Flurnummer 2558/1, Gemarkung Allershausen.
Die gesamte Baulast der „Buchstraße“ liegt bei der Gemeinde Allershausen.
Die Wegeverbindung Richtung Westen der Fl.Nr. 2479/1 T ist nicht in der Widmung zur Ortstraße beinhaltet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.03.2018 10:00 Uhr