Errichtung einer Außentreppe an einem bestehenden Wohnhaus auf der Fl.Nr. 1318/3 durch Magdalena und Michael Werner


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 10.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 10.04.2018 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Glonnfeld. Mit der geplanten Außentreppe vom Garten in das Obergeschoß wird das festgesetzte Baufenster überschritten. Die Höhe der Treppe beträgt 2,75 m und hat insgesamt 18 Stufen mit einer Breite von 80 cm. Das untergeordnete Bauteil liegt 3,15 m außerhalb des festgesetzten Baufensters. Ausgeführt wird die Treppe in Stahl.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die erforderliche Befreiung zum fehlenden Baufenster wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.05.2018 09:08 Uhr