Verfahren nach § 34 Abs. 6 Satz 1BauGB i.V. mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB; Beschlussmäßige Behandlung der Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 10.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 10.04.2018 ö Beschliessend 5.1

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat am 30.05.2017 beschlossen, für den nördliche n Ortsrand des Ortsteils Aiterbach eine Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB (Einbeziehungssatzung) zu erlassen. Den vom Planungsbüro für Landschaftsarchitektur und Landschaftsökologie, Landschaftsarchitektin Dipl.-Ing. Angelika Ruhland, Freising, erstellten Satzungsentwurf hat der Gemeinderat in der Sitzung am 16.01.2018 gebilligt. Der Entwurf der Einbeziehungssatzung "Aiterbach-Nordost" mit Begründung hat vom 15.02.2018. bis einschließlich 15.03.2018 öffentlich ausgelegen.

Während der Auslegungsfrist sind von den Trägern öffentlicher Belange Stellungnahmen (Bedenken und Anregungen) eingegangen. Von evtl. betroffenen Bürgern sind keine Bedenken und Anregungen vorgebracht worden.

A)        Von folgenden Trägern öffentlicher Belange sind Stellungnahmen ohne Anregungen bzw. keine Stellungnahmen eingegangen:
-        Landratsamt Freising – Fachstelle Abgrabungsrecht
-        Landratsamt Freising – Fachstelle Gesundheitsamt
-        Landratsamt Freising – Fachstelle Ortsplanung
-        Landratsamt Freising - Fachstelle Bauleitplanung
-        Landratsamt Freising – Fachstelle Straßenverkehrsbehörde
-        Landratsamt Freising – Untere Jagdbehörde
-        Landratsamt Freising – Fachstelle Tiefbau
-        Landratsamt Freising - Fachstelle Immissionsschutz

B) Folgende Behörden / TöB haben Stellungnahmen und Anregungen vorgebracht:
-        Landratsamt Freising - SG 41 Altlasten
-        Landratsamt Freising – SG 42 - Untere Naturschutzbehörde
-        Wasserwirtschaftsamt München
-        Staatliches Bauamt Freising –Servicestelle München
-        Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding
-        Bayernwerk GmbH, Netzcenter Pfaffenhofen
-        Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Paunzhausen-Schweitenkirchen-Kirchdorf


Die Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen sind vom Gemeinderat beschlussmäßig zu behandeln.

Datenstand vom 15.05.2018 09:08 Uhr