Wasserwirtschaftsamt München vom 15.3.2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 10.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 10.04.2018 ö Beschliessend 5.1.3

Sachverhalt

Das WWA begrüßt die Absicht, den Aiterbach durch Bebauung nicht einzuschränken und einen Uferstreifen anzulegen. Den ökologischen Anforderungen ist damit Genüge getan. Ob die Belange des Hochwasserschutzes und dem Erhalt von natürlichen Rückhalteflächen ausreichend berücksichtigt worden sind, muss mittels einer hydraulischen Berechnung geprüft werden. Nur nach Vorlage der Ergebnisse kann beurteilt werden, ob in natürliche Rückhalteflächen eingegriffen wird und ob die geplante Bebauung ausreichend geschützt ist. Gem. § 77 WHG sind Überschwemmungsgebiete in ihrer Funktion als Rückhalteflächen zu erhalten. Soweit überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dem entgegenstehen, sind rechtzeitig die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen zu treffen. Vor Abschluss des Verfahrens für die Einbeziehungssatzung ist es deshalb erforderlich, die Überschwemmungsfläche eines hundertjährlichen Hochwassers mittels einer hydraulischen 2d-Berechnung darzustellen. Ergibt die Berechnung, dass natürliche Rückhalteflächen von der Einbeziehungssatzung überplant werden und soll zugleich eine Geländeveränderung vorgenommen werden, weil überwiegende Gründe der Allgemeinheit dafür sprechen, so muss im Entwurf der Einbeziehungssatzung klar dargestellt werden, wie einerseits die Wohnbebauung vor einem hundertjährlichen Hochwasserereignis geschützt wird und andererseits wie der Ausgleich für den Eingriff in natürlichen Rückhalteflächen erfolgt. Wir empfehlen, nach Vorlage der Ergebnisse der hydraulischen 2-d-Berechnung, das weitere Vorgehen mit uns abzustimmen. Dies beinhaltet auch die Verlegung des Aiterbachs, der nach unserer Einschätzung als Gewässerausbau gem § 67 WHG einzustufen ist und somit einer wasserrechtlichen Genehmigung bedarf.

Beschluss

Die geforderte hydraulische 2-d-Berechnung wird von der Gemeinde Allershausen in Auftrag gegeben und der entsprechende Nachweis erbracht. Das Ergebnis wird ggf. nach Abstimmung mit dem WWA in die Planung eingearbeitet und entsprechend berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.05.2018 09:08 Uhr