Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding vom 14.3.2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 10.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 10.04.2018 ö Beschliessend 5.1.5

Sachverhalt

Die Erreichbarkeit der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen und deren ordnungsgemäße Bewirtschaftung müssen auch künftig gewährleistet sein. Weiterhin ist der Bauwerber darauf hinzuweisen, dass die von der Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen ausgehenden unvermeidlichen Emissionen (z. B. Nachtarbeit zur Erntezeit) zu tolerieren sind. Um den Nachteil einer Beschattung durch Bäume im Grünstreifen auszugleichen, ist ein Mindestabstand von 4 m zu den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen einzuhalten.

Datenstand vom 15.05.2018 09:08 Uhr