Formlose Anfrage zum Anbau einer Wohneinheit an das bestehende Wohngebäude durch Elisabeth Lackermeier auf der Fl.Nr. 1734/5, Gemarkung Allershausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 08.05.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 08.05.2018 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Gebiet des Bebauungsplanes „Siedlung Reckmühle“.
Der geplante Anbau hat eine Grundfläche von 7,50 m x 9,85 m und soll in zweigeschossiger Bauweise erfolgen. Die Wohneinheit wird unterkellert. Die Dachform soll entweder als Flachdach oder Satteldach ausgeführt werden.
Die Grundstücksgröße beträgt 734 m².
Die GRZ für Bestand Wohnhaus und Anbauwohnhaus beträgt 0,32 (zulässig 0,40). Die GRZ kann durch Nebengebäude, Pflaster usw. um 50 % überschritten werden.
Die GFZ für Bestand Wohnhaus und Anbauwohnhaus (jeweils 2 Vollgeschosse) beträgt 0,64 (zulässig 0,70).
Zur Errichtung der Wohneinheit ist eine Befreiung vom  Baufenster notwendig.
Erforderliche Stellplätze (Bestand und Neubau) werden auf dem Grundstück nachgewiesen.
Aus Sicht der Verwaltung ist der Wohnhausanbau eine maßvolle Nachverdichtung, die aus städtebaulicher Sicht verträglich ist.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird in Aussicht gestellt. Ebenso die erforderlichen Befreiungen hinsichtlich Baufenster und Dachgestaltung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.06.2018 10:37 Uhr