Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage durch Robert und Lena Nieder auf der Fl.Nr. 177/11, Gemarkung Tünzhausen; Hinweis auf genehmigten Vorbescheid vom 28.07.2016 Az. 0634/2016


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 08.05.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 08.05.2018 ö Beschliessend 4

Sachverhalt

Das geplante Einfamilienhaus mit Garage liegt im Innenbereich des Ortsteiles Tünzhausen. Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet ausgewiesen.
Hinsichtlich des Maßes der Bebauung fügt sich der vorgesehene Baukörper mit den Außenmaßen 10,49 m x 12,99 m, Wandhöhe 5,75 m, Dachneigung 22 ° mit zwei Vollgeschossen in die nähere Umgebung ein.
Durch die Änderung gegenüber dem Vorbescheid  von E + D in nun E+1 ergibt sich eine GFZ von 0,48 und eine GRZ von 0,27.
Für den Eigentümer der Fl.Nr. 177/11, Gemarkung Tünzhausen, ist ein Geh-, Fahrt-, Versorgungs- und Leitungsrecht auf der Fl.Nr. 711, Gemarkung Allershausen, eingetragen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.06.2018 10:37 Uhr