Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und zwei Stellplätzen auf der Fl.Nr. 1295/1, Gemarkung Allershausen durch Anita und Josef Lugmeier; Hinweis auf TOP 5 Beschluss-Nr. 135 der GR-Sitzung vom 01.08.2017


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 08.05.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 08.05.2018 ö Beschliessend 5

Sachverhalt

Das zu bebauende Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Münchener Straße.
Das Gebäude soll die Außenmasse 12,00 m x 8,00 m bekommen. Die Art der Bebauung wird in
E + D (Wandhöhe 5,00 m) erfolgen. Als Dachform wird ein Satteldach angegeben. Sonstige Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten.
Die nähere umliegende Bebauung ist von Einfamilien- und Doppelhäusern geprägt.
Für das geplante Gebäude ist kein Baufenster (Garage und Vorplatz) vorhanden.
Die Anton-Bruckner-Straße ist eine Straße ohne Gehweg. Gemeinderatsmitglied Held sieht hier Probleme aufkommen.
Es sind für das Einfamilienhaus zwei Stellplätze (Garage und Vorplatz) nachgewiesen.
Für die Erschließung Wasser und Kanal ist ein Erschließungsvertrag mit der Gemeinde abzuschließen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die Befreiung vom Baufenster wird erteilt. Weitere Festsetzungen des Bebauungsplanes Münchener Straße sind einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.06.2018 10:37 Uhr