Beratung und Beschluss zur Neuwidmung der Straße „Ortsstraße Laimbach“


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 08.05.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 08.05.2018 ö Beschliessend 8

Sachverhalt

Gemäß der Eintragungsverfügung vom 01.11.1963 umfasst die Ortsstraße Laimbach die Fl. Nr. 2257, Gemarkung Allershausen. Nach erneuter Durchsicht ist festzustellen, dass die Ortsstraße Laimbach nun folgende Fl. Nrn. betrifft: 2257/1 und 2257 (T). Der erste Abschnitt der Ortsstraße hat dabei zwei Anfangs- und zwei Endpunkte (s. rosa Markierung des Lageplans): Der erste Anfangspunkt beginnt am östlichsten Punkt der Fl. Nr. 2257/1. Der zweite Anfangspunkt beginnt bei der Grenze der Grundstücke mit den Fl. Nrn. 2254/1 und 2256. Die Endpunkte sind zum einen der nördlichste Punkt und zum anderen der westlichste Punkt der Fl. Nr. 2257/1. Der zweite Abschnitt mit der Fl. Nr. 2257 wiederum beginnt bei der Abzweigung des Eigentümerwegs, welcher zur Fl. Nr. 2395 gehört, und endet am südlichsten Punkt der Fl. Nr. 2257 (s. gelbe Markierung auf dem Lageplan). Die Flurnummern betreffen jeweils die Gemarkung Allershausen. Die Länge der Straße verändert sich von 0,665 km auf 0,697 km (s. Lageplan). Damit ist die Ortsstraße Laimbach neu zu widmen.  

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Allershausen beschließt, die Neuwidmung der Straße „Ortsstraße Laimbach“ als Ortsstraße. Dabei ist sie auf die gesamte Straßenlänge zu erweitern und mit den betreffenden Flurnummern sowie Anfangs- und Endpunkten abzuändern.
Flurstück: 2257/1 und 2257 (T), jeweils Gemarkung Allershausen.
Länge gesamt: 0,697 km

Abschnitt 1:
Anfangspunkt: Zum einen der östlichste Punkt der Fl. Nr. 2257/1 und zum anderen bei der Grenze der Grundstücke mit den Fl. Nrn. 2254/1 und 2256, jeweils Gemarkung Allershausen.
Endpunkt: Zum einen der nördlichste Punkt und zum anderen der westlichste Punkt der Fl. Nr. 2257/1, Gemarkung Allershausen.

Abschnitt 2:
Anfangspunkt: Abzweigung des Eigentümerwegs, welcher zur Fl. Nr. 2395 gehört, Gemarkung Allershausen.
Endpunkt: Südlichster Punkt der Fl. Nr. 2257, Gemarkung Allershausen.

Die gesamte Baulast der „Ortsstraße Laimbach“ liegt bei der Gemeinde Allershausen.
Hiermit wird auf die Eintragungsverfügung vom 01.11.1963 und den aktuellen Lageplan hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.06.2018 10:37 Uhr