Beratung und Beschluss zur Teileinziehung und Neuwidmung des öffentlichen Feld- und Waldwegs "Bergweg"


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 08.05.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 08.05.2018 ö Beschliessend 9

Sachverhalt

Der südlichste Teil des öffentlichen Feld- und Waldweges „Bergweg“, beginnend am südlichsten Punkt der Einfahrt mit der Fl. Nr. 2126/2, wird der Ortsstraße „Ortsdurchfahrt Schroßlach“ zugerechnet. Daher muss dieser Abschnitt mit einer Länge von 116 m eingezogen und zur Ortsstraße umgestuft werden. Des Weiteren geht der Bergweg laut der alten Bestandskarte nur noch bis zum Nordende der Flurnummer 2216 mit einer Länge von 264 m. Der nachfolgende Abschnitt, der in die Staatsstraße 2054 einmündet, ist laut der Notiz auf der Bestandskarte ein Privatweg und für den Durchgangsverkehr gesperrt (s. Gesamtansicht). Unterlagen zu dem entsprechenden Vorgang sind allerdings nicht auffindbar.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Allershausen beschließt die Teileinziehung und Umstufung eines Stücks des öffentlichen Feld- und Waldwegs „Bergweg“ mit einer Länge von 116 m und die Neuwidmung des restlichen Stücks mit einer Länge von 264 m .
Flurstück: 2217 (T), Gemarkung Allershausen
Länge gesamt: 0,380 km, davon betreffen ca. 0,116 km das einzuziehende Teilstück
Anfangspunkt: Südwestlichster Punkt der Einfahrt mit der Fl. Nr. 2126/2 , Gemarkung Allershausen (grüne Markierung Lageplan).
Endpunkt: Nordende bei der Fl. Nr. 2216, Gemarkung Allershausen (rote Markierung Lageplan).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.06.2018 10:37 Uhr