Beratung und Beschluss zur Widmung der Straße „Ortsdurchfahrt Schroßlach“ in Schroßlach


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 08.05.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 08.05.2018 ö Beschliessend 10

Sachverhalt

Gemäß dem alten Bestandsblatt mit der Blatt Nr. 38 umfasst die Ortsdurchfahrt Schroßlach die Fl. Nrn. 2217(T), 2128 und 1067(T), der Gemarkung Allershausen. Nach erneuter Durchsicht ist festzustellen, dass die Ortsdurchfahrt Schroßlach nun folgende Fl. Nrn. betrifft: 2217 (T), 2144 (T), 2128 (T), 2188 (T) und 1067 (T) (s. angehängter Lageplan). Ein Teilstück des öffentlichen Feld- und Waldweges „Bergweg“ mit der Fl. Nr. 2217 (Gemarkung Allershausen) ist nun Teil der neu zu widmenden Ortsstraße „Ortsdurchfahrt Schroßlach“ (s. Beschlussvorschlag Bergweg).  

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Allershausen beschließt die Neuwidmung der Straße „Ortsdurchfahrt Schroßlach“ in Schroßlach als Ortsstraße mit den oben genannten Änderungen
Flurstück: 2217 (T), 2144 (T), 2128 (T),  2188 (T) und 1067 (T), jeweils Gemarkung Allershausen.
Länge gesamt: 0,315 km
Anfangspunkt: Ortsanfang Ost, Ende der Gemeindeverbindungsstraße Allershausen-Schroßlach bei dem östlichsten Ende der Fl. Nr. 2189 (Benz), Gemarkung Allershausen (s. grüne Markierung Lageplan).
Endpunkt: Südwestlichstes Ende der Einfahrt mit der Fl. Nr. 2126/2, Gemarkung Allershausen (s. rote Markierung Lageplan).
Die gesamte Baulast des „Ortsdurchfahrt Schroßlach“ liegt bei der Gemeinde Allershausen.
Hiermit wird auf die Bestandskarte mit der Blatt Nr. 38 verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.06.2018 10:37 Uhr