Beratung und Beschluss zur Neuwidmung der Straße "Am Kalvarienberg" in Aiterbach
Daten angezeigt aus Sitzung:
6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 08.05.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Gemäß der Widmung und Eintragungsverfügung vom 06.08.1981 umfasst die Ortsstraße Am Kalvarienberg die Fl. Nrn. 44/3 und 38 (T). Nach erneuter Sichtung ist nur noch ein Teilstück der Fl. Nr. 38/13 mit einer Länge von insgesamt 0,144 km betroffen. Die Fl. Nr. 44/3 gehört dem Eigentümer des Grundstücks mit der Fl. Nr. 75. Alle aufgeführten Flurnummern betreffen die Gemarkung Aiterbach.
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Allershausen beschließt die Neuwidmung die Straße „Am Kalvarienberg“ in Aiterbach als Ortsstraße mit der entsprechenden Flurnummer.
Flurstücke: 38/13 (T), Gemarkung Aiterbach.
Länge gesamt: 0,144 km
Anfangspunkt: Abzweigung von der Eichfeldstraße bei Fl. Nr. 75, Gem. Aiterbach (grüne Markierung Lageplan)
Endpunkt: Einmündung in den „Waldweg“ bei dem südwestlichsten Punkt des Grundstücks mit der Fl. Nr. 89, Gem. Aiterbach (rote Markierung Lageplan).
Die gesamte Baulast der Ortsstraße „Am Kalvarienberg“ liegt bei der Gemeinde Allershausen.
Hiermit wird auf die Widmung bzw. Eintragungsverfügung vom 06.08.1981 hingewiesen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.06.2018 10:37 Uhr