Beratung und Beschluss über die Neuwidmung der Moosstraße im Ortsteil Unterkienberg
Daten angezeigt aus Sitzung:
6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 08.05.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Gemäß der Eintragungsverfügung für das Bestandsverzeichnis der Gemeinde vom 31.01.1994 umfasste die Moosstraße die Fl. Nrn. 1728 und 1661, jeweils Gemarkung Allershausen. Der Anfangspunkt der Ortsstraße ist nach dieser Verfügung das Anwesen Kopp mit der Fl. Nr. 1639, Gemarkung Allershausen. Nach erneuter Sichtung mit Hilfe des GeoInformationsService-Programms ist nur noch ein Teilstück der Fl. Nr. 1738, Gemarkung Allershausen, betroffen. Auch der Anfangspunkt sollte nicht an einen bestimmten Namen gekoppelt sein, daher ist er folgendermaßen abzuändern: Abzweig von der Fl. Nr. 1711/2 bei Fl. Nr. 1639/8, jeweils Gemarkung Allershausen (s. grüne Markierung).
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Allershausen beschließt entsprechende der Änderungen die Neuwidmung der Straße „Moosstraße“ im Ortsteil Unterkienberg als Ortsstraße.
Flurstück: 1738 (T), Gemarkung Allershausen.
Länge gesamt: 0,408 km
Anfangspunkt: Abzweig von der Bergstraße bzw. von der Fl. Nr. 1711/2 bei Fl. Nr. 1639/5, jeweils Gemarkung Allershausen
Endpunkt: Einmündung in die Eichenstraße auf Höhe der nördlichen Grundstücksgrenze mit der Fl. Nr. 1734/1, Gemarkung Allershausen.
Die gesamte Baulast des „Moosstraße“ liegt bei der Gemeinde Allershausen.
Hiermit wird auf die Eintragungsverfügung vom 31.01.1994 hingewiesen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.06.2018 10:37 Uhr