Beratung und Beschluss der Straße Waldweg in Aiterbach
Daten angezeigt aus Sitzung:
6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 08.05.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Gemäß der Widmung und Eintragungsverfügung vom 06.08.1981 umfasst der Waldweg die Fl. Nrn. 38 (T) und 127. Nach erneuter Sichtung sind nun folgende Fl. Nrn. betroffen: 38/13 (T), 127 und 134 (T). Die Länge bemisst sich auf 0,536 km. Alle aufgeführten Flurnummern betreffen die Gemarkung Aiterbach.
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Allershausen beschließt die Neuwidmung der Straße „Waldweg“ in Aiterbach als Ortsstraße mit den entsprechenden Flurnummern.
Flurstücke: 38/13 (T), 127 und 134 (T), jeweils Gemarkung Aiterbach.
Länge gesamt: 0,536 km
Anfangspunkt: Abzweigung von der St. 2084 (Atterstraße) bei Fl. Nr. 84, Gem. Aiterbach (grünes Kreuz auf dem Lageplan).
Endpunkt: Einmündung in die St. 2084 (Atterstraße) gegenüber der Fl. Nr. 369, Gem. Aiterbach (rotes Kreuz auf dem Lageplan).
Die gesamte Baulast des „Waldweg“ liegt bei der Gemeinde Allershausen.
Hiermit wird auf die Widmung bzw. Eintragungsverfügung vom 06.08.1981 hingewiesen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.06.2018 10:37 Uhr