Beratung und Beschluss über die Neuwidmung der Eichenstraße im Ortssteil Reckmühlensiedlung


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 08.05.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 08.05.2018 ö Beschliessend 15

Sachverhalt

Gemäß der Eintragungsverfügung für das Bestandsverzeichnis der Gemeinde vom 01.11.1963 hieß die Eichenstraße in der Reckmühlensiedlung noch „Unterer Kienberger Ortsweg“. Er umfasste die Fl. Nrn. 1738 und 1661, jeweils Gemarkung Allershausen, und hatte eine Länge von 0,675 km.  Nach erneuter Sichtung mit Hilfe des GeoInformationsService-Programms ist nur noch ein Teilstück der Fl. Nr. 1738, Gemarkung Allershausen, betroffen. Auch die Länge beläuft sich nur noch auf 0,273 km, da die Eichenstraße erst auf der Höhe der nördlichen Grenze des Grundstücks mit der Fl. Nr. 1734/1 beginnt (s. grüne Markierung des Lageplans). Anfangs- und Endpunkt werden vertauscht. Des Weiteren kommt ein zweiter Endpunkt hinzu (s. rosa Markierung des Lageplans).

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Allershausen beschließt, entsprechende der Änderungen, die Neuwidmung der Straße „Eichenstraße“ im Ortsteil Reckmühle als Ortsstraße
Flurstück: 1738 (T), Gemarkung Allershausen.
Länge gesamt: 0,273 km
Anfangspunkt: Auf der Höhe der nördlichen Grundstücksgrenze mit der Fl. Nr. 1734/1, Gemarkung Allershausen, Abzweig von der Moosstraße
Endpunkt: Der erste Endpunkt befindet sich  nördlich der Glonn bei Fl. Nr. 1734, der zweite Endpunkt ist die Einmündung in das Grundstück mit der Fl. Nr. 1739, jeweils Gemarkung Allershausen
Die gesamte Baulast des „Eichenstraße“ liegt bei der Gemeinde Allershausen.
Hiermit wird auf die Eintragungsverfügung vom 01.11.1963 hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.06.2018 10:37 Uhr