Umbau des Dachgeschosses durch die Riemensperger Immobilien GmbH, Kesselbodenstraße 4, 85391 Allershausen, auf der Fl.Nr. 459, Gemarkung Tünzhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 29.05.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 7. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 29.05.2018 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Bereich der Einbeziehungssatzung „Göttschlag“ und ist deshalb als Innenbereichsvorhaben zu behandeln.
Durch die umliegende Bebauung hinsichtlich Art und Maß ist das Bauvorhaben E+1+D Bauweise vertretbar.
Die GRZ des Gebäudes bleibt unverändert, lediglich die GFZ erhöht sich durch den Umbau des Dachgeschoßes (z.B. Gaube).
Nach Abschluss der Baumaßnahme sind für die 3 WE  6 Stellplätze vorhanden.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.06.2018 10:34 Uhr