Beratung und Beschluss zur Neuwidmung der Bergstraße im Ortsteil Unterkienberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 29.05.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 7. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 29.05.2018 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Gemäß der Eintragungsverfügung vom 31.01.1994 betraf die Bergstraße die Fl. Nrn. 1661, 1823 und 1984. Nach erneuter Sichtung mit Hilfe des GeoInformationsService-Programms sind heute jeweils Teilstücke der Fl. Nrn. 1823, 1984/3 und 1711/2 betroffen. Eine erneute Messung ergab nun eine Länge von 0,649 km und nicht mehr 622,50  km, zumal es anhand des aktuellen Flächennutzungsplans sinnvoller ist, die Bergstraße auf der Höhe der westlichen Grundstücksgrenze des Grundstücks mit der Fl. Nr. 1815 enden zu lassen (s. rosa Markierung im Lageplan). Der Anfangspunkt liegt weiterhin an der Nordecke der Fl. Nr. 1711 (s. grüne Markierung im Lageplan). Alle aufgeführten Flurnummern betreffen die Gemarkung Allershausen.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Allershausen beschließt die Neuwidmung der Straße „Bergstraße“ im Ortsteil Unterkienberg als Ortsstraße.
Flurstücke: 1711/2 (T), 1823 (T) und 1984/3 (T),  jeweils Gemarkung Allershausen.
Länge gesamt: 0,649 km
Anfangspunkt: Nordecke der Fl. Nr. 1711, Gemarkung Allershausen.
Endpunkt: Auf der Höhe der westlichen Grundstücksgrenze des Grundstücks mit der Fl. Nr. 1815, Gemarkung Allershausen.
Die gesamte Baulast der Bergstraße liegt bei der Gemeinde Allershausen.
Hiermit wird auf die Eintragungsverfügung vom 31.01.1994 hingewiesen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.06.2018 10:34 Uhr