Beratung und Beschluss zur Neuwidmung des Kirchwegs im Ortsteil Unterkienberg
Daten angezeigt aus Sitzung:
7. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 29.05.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Gemäß der Eintragungsverfügung vom 31.01.1994 betraf der Kirchweg die Fl. Nr. 1661. Nach erneuter Sichtung mit Hilfe des GeoInformationsService-Programms ist heute die Fl. Nr. 1661/4 betroffen. Der Anfangspunkt ist der Abzweig von der Bergstraße bei der Fl. Nr. 1657/3 bzw. 1639/5 (s. grüne Markierung des Lageplans). Endpunkt wiederum ist auf der Höhe des nördlichen Endpunkts der Fl. Nr. 1658/4 (s. rosa Markierung des Lageplans). Die Länge hingegen ist mit 0,112 km gleichgeblieben Alle aufgeführten Flurnummern betreffen die Gemarkung Allershausen.
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Allershausen beschließt die Neuwidmung des „Kirchwegs“ im Ortsteil Unterkienberg als Ortsstraße.
Flurstücke: 1661/4, Gemarkung Allershausen.
Länge gesamt: 0,112 km
Anfangspunkt: Abzweig von der Bergstraße bei der Fl. Nr. 1657/3 bzw. 1639/5, jeweils Gemarkung Allershausen.
Endpunkt: Auf der Höhe des nördlichsten Punktes Fl. Nr. 1658/4, Gemarkung Allershausen.
Die gesamte Baulast der Bergstraße liegt bei der Gemeinde Allershausen.
Hiermit wird auf die Eintragungsverfügung vom 31.01.1994 hingewiesen
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.06.2018 10:34 Uhr