Erweiterung Ortsrandsatzung Laimbach;
Erlass einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB für den Ortsteil Laimbach;
Billigung des Planentwurfs und Zustimmung zum Planungsauftrag;
Hinweis auf Beschluss-Nr. 205 vom 20.12.2016
Daten angezeigt aus Sitzung:
7. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 29.05.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Beschluss-Nr. 205 vom 20.12.2016 hat der Gemeinderat zum Antrag von Frau Johanna Schuhbauer die Erweiterung der Ortsrandsatzung für den Ortsteil Laimbach beschlossen. Nach Abklärung verschiedener Fragen, insbesondere des Umgriffs und des notwendigen naturschutzrechtlichen Ausgleichs konnte nunmehr der Vorentwurf von Landschaftsarchitektin Ruhland gefertigt werden. Dieser ist vom Gemeinderat zu billigen.
Mit der Erstellung der Planung wurde vorab Landschaftsarchitektin Dipl.-Ing. Ruhland, Freising, beauftragt. Die Beauftragung ist vom Gemeinderat nachträglich zu genehmigen.
Der Kostentragung hat Frau Schuhbauer schriftlich zugestimmt.
Beschluss
Der Gemeinderat billigt den von Landschaftsarchitektin Angelika Ruhland, Freising, gefertigten Entwurf zur 2. Änderung der Ortsrandsatzung Laimbach nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB. Die Verwaltung wird beauftragt, das Genehmigungsverfahren einzuleiten und die Auslegung sowie die Anhörung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Der Gemeinderat stimmt der Beauftragung von Landschaftsarchitektin Angelika Ruhland, Freising, mit der Ausführung der Planungsleistungen zur Erweiterung der Ortsrandatzung für den Ortsteil Laimbach nachträglich zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.06.2018 10:34 Uhr