Nutzungsänderung einer Stallung zu 6 WE mit Anbau Treppenhaus durch Anton Schuhbauer auf der Fl.Nr. 199, Gemarkung Allershausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 19.06.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 8. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 19.06.2018 ö Beschliessend 4

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes Kirchstraße.
Die beantragte Nutzungsänderung von Stallgebäude in 6 Wohneinheiten mit Anbau eines Treppenhauses ist durch das vorhandene Baufenster abgedeckt. An der Kubatur wird bis auf den Treppenanbau nichts verändert. Die Wandhöhe beim Lagergebäude hat Bestandsschutz.
Die Wohnungen werden im Erdgeschoss und im Obergeschoss errichtet. Das Dachgeschoss soll weiterhin als Lager genutzt werden.
Es werden insgesamt 15 Stellplätze errichtet.
Folgende Festsetzungen sind betroffen:

  • Dachneigung (Treppenhaus)
  • Wandhöhe (Treppenhaus)

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die erforderlichen Befreiungen für das Treppenhaus (Wandhöhe, Dachneigung und –form) werden erteilt.
Der im Bebauungsplan dargestellte Grünstreifen ist zu erhalten bzw. auszugleichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.07.2018 12:03 Uhr