Auftragsvergabe zur Kalkulation der Feuerwehrkostenersätze und Überarbeitung der Kostenersatzsatzung
Daten angezeigt aus Sitzung:
8. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 19.06.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Gebührensätze für den Kostenersatz bei Einsätzen der Feuerwehren basieren bisher auf den Empfehlungen des Bayerischen Gemeindetages. Bescheide werden deshalb immer wieder mit Rechtsmittel angefochten, weil der Satzung keine eigene Gebührenkalkulation zugrunde liegt.
Um die Satzung auf rechtssichere kalkulierte Gebührensätze zu stellen, wird vorgeschlagen, die Gebühren durch ein Fachbüro kalkulieren zu lassen. Dazu liegen zwei Angebote vor. Die Fa. Schneider & Zajontz bietet die Kostenersatzkalkulation einschließlich Erstellung einer neuen Satzung zum Pauschalpreis von 4.300,00 € netto an. Das zweite Büro bietet seine Leistungen nach Stundenaufwand an. Bei Hochrechnung der angesetzten Stunden ergibt sich eine Angebotssumme von ca. 8.400,00 € netto.
Es wird daher vorgeschlagen, die Kostenersatzkalkulation für die Feuerwehreinsätze durch die Fa. Schneider & Zajontz, An der Gredl 3, Greding,
erstellen zu lassen.
Es wurde vorgeschlagen, die Nachbargemeinden von der Kostenersatzkalkulation zu informieren um ggf. einen günstigeren Preis erzielen zu können.
Herr Schrödl regte an, in den Bürgerversammlungen auch klar zu stellen, dass die Ausrüstung der Feuerwehren die Gemeinde nicht nur Geld kostet. Durch die Erhebung der Kostenersätze für Hilfeleistungen werden auch erhebliche Einnahmen erzielt.
Beschluss
Die Fa. Schneider & Zajontz, An der Gredl 3, Greding, wird mit der Erstellung der Kostenersatzkalkulation für die Feuerwehreinsätze zum Preis von 4.300,00 € netto lt. Angebot vom 4.6.2018 beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.07.2018 12:03 Uhr