Antrag zur Errichtung von verschiedenen Werbemitteln am bestehenden Gebäude der Freisinger Bank auf der Fl.Nr. 39, 39/1, beide Gemarkung Allershausen, durch die Freisinger Bank


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 10.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 9. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 10.07.2018 ö Beschliessend 5

Sachverhalt

Die beantragten Werbemaßnahmen werden am bestehenden Gebäude der Freisinger Bank und im Zuwegungsbereich errichtet.
Die Werbemaßnahmen werden zum einen am Gebäude errichtet und zum anderen wird ein bestehender Werbepylon (1,6 m x 4,0 m) durch einen neuen ersetzt. Die Einzelwerbungen am Pylonstandort werden entfernt. Sämtliche Werbungen sind am Ort des Geschäftsbetriebes nach der Werbeanlagensatzung zulässig. Für die Schriftgröße ist eine Ausnahme erforderlich.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die erforderliche Ausnahme von der Schriftgröße wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.08.2018 08:45 Uhr