Neubau zweier Doppelhaushälften mit Doppelgarage und Carport auf der Fl.Nr. 598/23, Gemarkung Allershausen, durch die GaDaWohnbau & Projektentwicklungs GmbH; Hinweis auf GR-Sitzung vom 06.02.2018 TOP 2 Beschluss-Nr. 16


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 10.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 9. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 10.07.2018 ö Beschliessend 8

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im B-Plangebiet „Amperfeld“. Das Gebäude besteht aus zwei Doppelhaushälften mit den Maßen von 13,99 m x 11,99 m. Die  Bauweise erfolgt in E+1+D und wird mit zwei Wohneinheiten belegt. Ein genehmigter Vorbescheid für die Errichtung eines 3-Familienwohnhauses liegt vor
Da für das Wohnhaus ein vernünftiger Dachgeschossausbau vorgesehen ist, wird eine Befreiung von der Dachneigung (35°) beantragt.
Die gemeindlichen GRZ- und GFZ-Werte werden eingehalten.
Stellplätze nach der Stellplatzsatzung werden nachgewiesen.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die Befreiung von der Dachneigung wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.08.2018 08:45 Uhr