Anhörungsverfahren zum Erlass einer Festsetzungsverordnung des Landratsamtes Freising über das Überschwemmungsgebiet an der Amper (Gewässer 1. Ordnung)


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 10.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 9. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 10.07.2018 ö Beschliessend 9

Sachverhalt

Mit Bekanntmachung vom 5.8.2010 hat das Landratsamt Freising die vorläufige Sicherung des vom Wasserwirtschaftsamt München ermittelten Überschwemmungsgebiets der Amper im Landkreis Freising bekannt gemacht.
Nunmehr soll die endgültige Festsetzung des Überschwemmungsgebietes durch Erlass einer entsprechenden Verordnung nach § 76 Abs. 2 WHG i.V. mit Art. 46 Abs. 3 BayWG erfolgen.
Den betroffenen Gemeinden wird Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme zum Verordnungsentwurf gegeben.

Gegenüber dem vorläufig festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Amper im Gemeindebereich Allershausen ergeben sich nach den vorliegenden Plänen zur endgültigen Festsetzung keine Änderungen. Betroffen ist im Wesentlichen ein Teil des Ortsteils Göttschlag (siehe beigefügte Pläne). Es ändert sich rechtlich nichts gegenüber dem bisherigen Rechtszustand. Das Überschwemmungsgebiet schreibt auf der Grundlage hydraulischer Modellberechnungen den Ist-Zustand lediglich fest. Die Überschwemmungsgefahr ist mit dem Grundstück verbunden und entsteht nicht durch eine "übergestülpte" Planung. Auch wenn im Ü-Gebiet ein grundsätzliches Bauverbot gilt, können unter gewissen Voraussetzungen Ausnahmen erteilt werden, sofern ein funktionsgleicher, ortsnaher Ausgleich des verloren gehenden Rückhalteraumes geschaffen werden kann.

Diskussionsverlauf

Herr Glück wollte wissen, inwieweit vom Überschwemmungsgebiet die Erweiterung des Baugebietes an der südlichen Seestraße tangiert ist.

Der südliche Bereich liegt außerhalb des Ü-Gebietes, so 1. Bürgermeister Popp. Das Weitere wird sich ergeben, wenn die Altlastenuntersuchungen abgeschlossen sind.

Frau Gründel stellte fest, dass nach dem Erläuterungsbericht die Niederschlagsmengen von 1971 bis 2000 zugrunde gelegt worden sind. Diese Grundlage müsste nachjustiert werden. Außerdem wird lt. Nr. 5 auf Seite 9 der Grünlandumbruch von der Genehmigungspflicht ausgenommen, was wiederum zur Verschlechterung des Hochwasserabflusses beiträgt.
Außerdem sollten die Amperdämme auf ihre Funktionsfähigkeit hin überprüft werden.

Christian Huber fragte nach der Möglichkeit der Erweiterung des Baugebietes Weiherwiesen.

Dieser Bereich liegt vollständig im Überschwemmungsgebiet wie bisher und eine Erweiterung der Bebauung in diesem Bereich scheidet ganz klar aus, so Bürgermeister Popp.

Beschluss

Gegen die vom Landratsamt Freising beabsichtigte endgültige Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Amper im Landkreis Freising durch eine Verordnung nach § 76 Abs. 2 WHG i.V. mit Art. 46 Abs. 3 BayWG werden keine grundsätzlichen Einwendungen erhoben und folgende Anregungen und Bedenken vorgebracht:

  1. Die Berechnungsgrundlage der Niederschlagsmengen auf der Basis der Jahre 1971 bis 2000 dürfte nicht mehr relevant sein und ist ggf. nachzuprüfen.
  2. Lt. Ziffer 5 ist der Grünlandumbruch genehmigungsfrei. Dies kann zu Verschlechterungen im Hochwasserabfluss/-Rückhalt führen und kann so nicht richtig sein.
  3. Die Amperdämme sind auf ihre Funkt ionsfähigkeit hin zu überprüfen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

Datenstand vom 02.08.2018 08:45 Uhr