Beitritt zum Gruppen-Rechtschutzversicherungsvertrag des Bayerischen Gemeindetags


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 10.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 9. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 10.07.2018 ö Beschliessend 10

Sachverhalt

Der vom Bayerischen Gemeindetag im Jahr 2008 abgeschlossene Rechtsschutzversicherungsvertrag läuft am 31.12.2018 aus. Der BayGT ist nach § 2 seiner Verbandssatzung verpflichtet, dass seinen Mitgliedern Rechtschutz angeboten wird. Nach europaweiter Ausschreibung hat unter mehreren Versicherern die ÖRAG-Rechtsschutzversicherungs-AG den Zuschlag erhalten, die bisher auch Vertragspartner war.

Diesem Vertrag kann die Gemeinde nun durch Erklärung beitreten. Wegen der dreijährigen Mindestlaufzeit des Vertrages sowie der Abwägung zum Umfang des Versicherungsschutzes und zur Höhe der Selbstbeteiligung bedarf es dazu eines Gemeinderatsbeschlusses. Die Verwaltungsgemeinschaft ist in dem Umfang mitversichert, in dem es die Mitgliedsgemeinden sind.

Bisher bestand Vollrechtsschutz mit 250 € Selbstbeteiligung und einer Versicherungssumme von 50.000 €. Bei dem neuen Vertrag beträgt die Versicherungssumme 80.000 € je Rechtsschutzfall. Die Prämie beträgt 1,03 € je Einwohner.
Gegen eine Zusatzprämie von 0,07 € je Einwohner kann Spezialstraf- und Verkehrsrechtsschutz abgeschlossen werden. Die Versicherungssumme beträgt je Rechtsschutzfall 2  Mio. €.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dem neuen Gruppen-Rechtsschutzversicherungsvertrag des Bayerischen Gemeindetags mit der ÖRAG-Rechtsschutzversicherungs-AG beizutreten.
Abgeschlossen werden soll die Kommunale Rechtsschutzversicherung KW 250 mit 250 € Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall und Spezialstraf- und Verkehrsrechtsschutz SV ohne Selbstbeteiligung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.08.2018 08:45 Uhr