Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des B-Planes "Glonnfeld II".
Für den GE-Bereich (GE, GEe1, GEe2) wurde wegen der Märkte Aldi und DM der Bebauungsplan geändert. Für das Grundstück Fl.Nr. 1323/47, Gemarkung Allershausen, ist die gleiche Bebauung festgesetzt wie im GEe1 (Mühlenstraße) und wurde nicht geändert.
Es ist nun ein Bauvorhaben mit folgender Nutzung beantragt:
Erdgeschoss: Verkaufsfläche für Fahrzeuge
1. Obergeschoss: Wohnung für den Betriebsinhaber
2. Obergeschoss: Praxiseinheit
Dachgeschoss: Büroeinheit
Für die vorgesehene Nutzung sind nach der geltenden Stellplatzsatzung insgesamt 15 Stellplätze erforderlich. Diese werden teilweise in der privaten Grünfläche/Anbauverbotszone liegen. Für den vorliegenden Befreiungsantrag der Stellplätze in der privaten Grünzone sind Bezugsfälle (Aldi, DM, Getränkemarkt) vorhanden; ebenso für die Abweichung der Stellplätze in der Anbauverbotszone. Die Befreiung von der Grünfläche liegt in der Zuständigkeit der Gemeinde, die Befreiung von der Anbauverbotszone beim Staatlichen Bauamt, Straßenbauamt.
Die Festsetzungen Baufenster, Wandhöhen, Dachneigung und Dachform sind eingehalten.
Evtl. geplante Bauleitplanungsverfahren (Teilaufhebung, Veränderungssperre o.ä.) sind nach Rücksprache mit dem LRA Freising kaum rechtlich begründbar.
Beschreibung der Nutzung Erdgeschoss:
Der Auto-Showroom hat eine Nutzfläche (Showroom, WC, 2 Büros) von 200,77 m² mit einem Kellerabteil von 74,03 m².
Beschäftigt werden für diese Nutzung 3 Personen. Während der Öffnungszeiten von Montag bis Freitag von 09.00 Uhr bis 20.00 Uhr und Samstag von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr werden täglich ca. 10 Besucher erwartet.
Lt. Antragsunterlagen finden Fahrzeuganlieferungen
einzeln statt. Sammelanlieferungen mit Autotransporter sind in der Regel nicht vorgesehen.
Die „Im Glonnfeld- und Bonhoeffer-Straße“ sind für Fahrzeuge/LKW über 7,5 t gesperrt.
Auf dem Grundstück werden Fahrzeuge bewegt, es entstehen Geräuschemissionen.
Beschreibung der Nutzung 1. Obergeschoss:
Für das 1. Obergeschoss ist eine Betriebsinhaberwohnung nach § 8 Abs. 3 BauNVO geplant.
Küche, Schlafraum, Wohnzimmer, vier Kinderzimmer, zwei Gästezimmer, Bad, WC und Arbeitszimmer (privat).
Beschreibung der Nutzung 2. Obergeschoss:
Empfangsraum, drei Behandlungsräume, Warte-und Personalraum, WCs.
Beschäftigt werden für diese Nutzung 6 Personen. Während der Öffnungszeiten von Montag bis Samstag von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr werden täglich ca. 20 Besucher/Patienten erwartet.
Beschreibung der Nutzung Dachgeschoss:
Allgemeine Bürotätigkeiten, überwiegend am Computer, sporadische Kundenbesuche.
Beschäftigt werden für diese Nutzung 10 Personen. Während der Öffnungszeiten von Montag bis Samstag von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr werden täglich ca. 5 - 10 Besucher erwartet.
Für die Vermietung der Gewerbefläche im 2. OG und DG wurde durch den Eigentümer zwischenzeitlich eine Projektentwicklungsagentur mit der Vermarktung beauftragt. Das kann bedeuten, dass die Flächen mit anderen Nutzungen belegt werden.
Die Antragunterlagen sind von den Nachbarn nicht unterschrieben. Der Verwaltung vorliegende Beschwerdeschreiben sind den Dokumenten beigefügt.